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FERIENHAUS FAMILIE HEPP
ÜBER UNS
PREISE UND TERMINE
Mietzeit (von Samstag bis Samstag)
In der Nebensaison (November bis Februar) > außer Weihnachten und Silvester
kann jeder Tag als An- und Abreisetag genutzt werden.
Der Mindestaufenthalt beträgt dabei 5 Übernachtungen.
Freie Termine 2025
entnehmen Sie bitte dem untenstehenden Kalender
Preise auf Anfrage.
Nutzen Sie dazu bitte unser Kontaktformular weiter unten auf der Webseite!
· Haustier-Zuschlag pro Woche/Tier pauschal 30,00 €
· Touristensteuer pro Pers./Tag 2,20 € x 7 Tage pro Woche und Person 15,40 €
· Endreinigung durch den Hausmeisterservice einmalig 75,00 €
· Kaution für den Hausschlüssel
(wird nach Schlüsselrückgabe zurückgezahlt) einmalig 200,00 €
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Mietbedingungen(Stand 1. August 2025)
Hier müssen wir leider etwas ernster werden. Vermutlich wird es Sie nicht betreffen - aber es gibt leider immer wieder Menschen, die sich nicht an Regeln halten wollen und für diese Menschen sind diese Bedingungen gedacht.
Bei Buchung unseres Ferienhauses gelten die Mietbedingungen als anerkannt.
Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittversicherung und einer Reisehaftpflicht. Für den Urlaub mit Hund empfehlen wir eine Hundehaftpflicht-
versicherung inklusive Mietsachschäden.
Schlüsselübergabe
Alle erforderlichen Schlüssel / Zugangscode für das Ferienhaus erhalten Sie kurz vor der Anreise vom Vermieter.
An- und Abreise
Das Ferienhaus steht Ihnen am Tag Ihrer Anreise ab 16.00 Uhr zur Verfügung und darf nur von den in dem Mietvertrag aufgeführten Anzahl von Erwachsenen und Kindern bewohnt werden.
Am Tag der Abreise ist das Ferienhaus bitte bis 12 Uhr zu verlassen. Nach Absprache sind abweichende An- und Abreiseregelungen möglich.
Das Ferienhaus muss in ordnungsgemäßem Zustand und grob gereinigt („besenrein“) hinterlassen werden.
Die Nutzung des Hauses, Gartens und der Gartenanlage erfolgt auf eigene Gefahr. Der Vermieter übernimmt keinerlei Haftung für Schäden, die den Mietern, deren Begleitpersonen oder Tieren während des Aufenthalts im Ferienhaus entstehen, es sei denn, diese Schäden sind auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Vermieters zurückzuführen.